Vor kurzem habe ich wieder eine tolle Dokumentation gesehen, bei der es um den Verlust des (deutschen) Führerscheines und den Erwerb eines EU-Führerscheines ging. Früher war es ja einfach so möglich, in Deutschlands Nachbarländer einen Führerschein zu machen und damit in Deutschland rechtsgültig fahren zu dürfen, sollte man durch irgend ein Delikt seinen normalen deutschen Führerschein verloren haben. Doch am 19. Januar 2009 änderten sich die Gesetze, der so genannte Führerscheintourismus sollte verhindert werden. Doch nun gibt es wieder eine Möglichkeit, als deutscher Staatsbürger mit EU-Führerschein in Deutschland ein Auto führen zu dürfen.
Das „Schlupfloch“ ist dieses mal die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes in Tschechien oder Polen. Als 2. Wohnsitz zählt in diesem Fall neben einer komplett eingeräumten Wohnung mit Mietvertrag auch eine einfache anschreibbare Post-Adresse. Was quasi in Firmenkreisen „Briefkastenfirma“ heißt, ist in diesem Fall der „Briefkastenwohnsitz“.
Viele EU-Fahrschulen bieten jetzt im grenznahen Bereich sogar ein „Komplett Sorglos-Paket“ an, in dem der Führerschein, die Anmeldung des tschechischen / polnischen Zweitwohnsitzes und das Kontrollieren des tschechischen Briefkastens inbegriffen ist. Sollte sich zum Beispiel Post im Briefkasten befinden, wird diese dem „Wohnungsinhaber“ per Mail (als PDF) oder auf dem Postweg an seine richtige Adresse nachgesandt. In der Reportage wurde gezeigt, dass pro Briefkasten teilweise 150 „Wohnungsinhaber“ gemeldet waren.
Somit wird der Führerscheinentzug in Deutschland wieder zu einem nichtigen Problem, denn man kann quasi ohne Probleme einen EU-Führerschein in Tschechien oder Polen machen, der bei richtiger Ausführung auch in Deutschland erlaubt ist. In der TV-Serie ging ein EU-Führerschein-Besitzer zur Polizei und ließ seinen eben frisch erworbenen Führerschein überprüfen, ob dieser legal sei und ihm erlaube, in Deutschland einen PKW zu fahren. Die Polizei überprüfte daraufhin den Führerschein und bemerkte, dass der EU-Führerscheinbesitzer seinen regulären deutschen Führerschein entzogen bekam. Darauf hin überprüften die Beamten die Wohnungsverhältnisse des Verkehrssünders und mussten feststellen, dass dieser einen gültigen Wohnsitz in Tschechien angemeldet hat. Somit war der EU-Führerschein aus Tschechien in Deutschland wirksam und der Führerschein-Besitzer fuhr daraufhin vor den Augen der Beamten wieder weg.
Bei einem anschließendem Interview mit den Polizeibeamten erklärten diese auch noch mal, dass man gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden hätte, der Bürger hat seine Tschechische Fahrerlaubnis legal erworben und somit könne dieser für die nächsten 10 Jahre (so lange ist dieser Führerschein gültig) in der EU ein Fahrzeug führen.
Da frage ich mich doch: Warum beschließt unsere Politik-Welt ständig irgendwelche Gesetze, wenn diese sowieso nicht das verhindern, wofür sie eigentlich gemacht wurden? An dieser Stelle möchte ich noch mal auf meinen früheren Artikel „politischen Situation in Deutschland“ hinweisen. Viel Spaß beim lesen!
26. März 2010 @ 13:31 Uhr
Ja, bei Kabel 1 kam neulich eine kleine Reportage darüber, ob der Führerschein aus Tschechien anerkannt werden sollte. Mittlerweile soll dies aber nicht möglich sein, denn im Grundgesetzt wurde nun verankert, dass der Führerschein nur in Deutschland erneut beantragt werden kann, wenn man ihn verloren hat. Wäre auch komisch, wenn man nur einmal nach Tschechien fährt und schon hat man für etwas Geld seinen Führerschein trotz Drogen- oder Alkoholkonsum zurück.
27. März 2010 @ 17:56 Uhr
Das Problem ist halt, dass die meisten Gesetzeslücken erst dann erkannt werden, wenn sie jemand gefunden und ausgenutzt hat, und das dauert dann wieder, da ein Gesetz zu entwickeln, man kann ja nicht gleich allen Autofahrern mit nicht-deutscher Fahrerlaubnis das Fahren gänzlich verbieten, aber vielleicht wäre eine Regelung möglich, dass wer eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat auch mit der ausländischen nicht fahren darf.
11. April 2010 @ 13:48 Uhr
Für mich stellt sich die Situacion so dar, das unsere Deutsche Polizei, Bag doch richtig Jagd auf Fernfahrer machen, nur dAS diese leute täglich den ganzen tag im Verkehr sind und auch nur 18 Punkte haben, wie andere welche ihr FAHRZEUG GERADE MAL zur Arbeit und zurück benutzen und kaum eine Kontrolle zu befürchten haben ganz im gegenteil der fernfahrer auf den Jagd gemacht wird und das 5 tage in der Woche von morgens bis abends.
12. April 2010 @ 07:18 Uhr
Also Sam, was du da schreibst, ist ja der völlige Blödsiin. Seit wann steht das denn im Grundgesetz? Etwas mehr Vorkenntnisse wären schon von Vorteil, bevor hier so einen Müll von dir gibst!
10. Mai 2010 @ 22:29 Uhr
Hallo,
also ich habe folgendes Problem: Ich hatte 1 Monat Fahrverbot und bin trotzdem gefahren, wurde in der zeit 3 mal erwischt und wurde auch verurteilt, habe 3 Monate Fahrverbot bekommen und 1500 Euro Busgeld… geht noch.
Jetzt wurde ich wider erwischt: fahren ohne Fahrerlaubnis. Was kann mir passieren, ich habe ein festen Job, kann ich in den Knast kommen???
Und kann ich jemals mein Führerschein wieder bekommen? Wer kennt sich aus damit aus?
Wollte mir einen aus Tschechien holen aber die vom Verkehrsamt wissen ja das ich kein haben darf. Wie läuft das?
4. Juli 2010 @ 20:26 Uhr
Die Entscheidungen des EuGH bieten dennoch keine Gewähr für eine dauerhafte Nutzung des neuen Dokuments in Deutschland. Zwar werden vielfach die entsprechenden Verwaltungsverfahren durch die Führerscheinbehörden eingestellt und die Führerscheine anerkannt. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sieht die Rechtslage jedoch zunehmend anders. So wird zum Teil die Ablehnung der Anerkennung und damit die Anordnung einer MPU damit gerechtfertigt, dass gemäß § 13 Nr. 2 c FeV eine MPU-Anforderung zu erfolgen hat, wenn der Behörde bekannt wird, dass der Inhaber des ausländischen Führerscheins wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen hat. Dass diese Verstöße meist vor der Erteilung des ausländischen Führerscheins begangen worden sind, ist für die Anordnung der MPU nach Meinung einzelner Gerichte ohne Belang (VG Wiesbaden, DAR 2006, 527). Zudem wird in der Rechtsprechung auch der Gedanke rechtsmissbräuchlichen Verhaltens herangezogen, wenn mit der EU-Fahrerlaubnis die MPU umgangen werden soll (OVG Weimar, Beschluss v. 29.06.2006, Az. 2 EO 240/06). In diesen Fällen erkennen die Gerichte die ausländische Fahrerlaubnis nicht an und bestätigen die Auffassung der Führerscheinbehörden hinsichtlich der MPU-Anordnungen. Folge dieser Rechtsprechung ist, dass der Antragsteller überall in der EU fahren darf, jedoch nicht in Deutschland und dass eine Klärung dieser Fragen nur durch eine erneute Entscheidung des EuGH herbeigeführt werden kann.
4. Juli 2010 @ 22:28 Uhr
Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.
Ist mal wieder interessant zu sehen, dass da wieder jeder seine eigene Suppe kocht.
30. Oktober 2011 @ 16:34 Uhr
Hallo ich habe auch eine fs in cz erworben mit wohnsitznachweis und nu meine frage darf ich nun mit dem cz fs in deutschland fahren oder nicht muss auch zu mpu wegen alk mfg und danke im vorraus
18. November 2011 @ 22:57 Uhr
Von der allgemeinenen EU-Führerschein JA/Nein Diskussion mal abgesehen, rate ich davon ab bei dem Herren der dort im Führerscheinbild genannt wird diesen EU-Führerschein zu beginnen. Habe sehr schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht und ich bin bei weitem nicht der einzigste!!! Seid gewarnt!
26. Juli 2012 @ 02:45 Uhr
Hallo,
leider habe ich gerade erst jetzt diesen Beitrag gefunden,… nett 🙂
Bitte an den Administrator:
Ihr habt meinen Tschechischen, legal erworbenen EU Führerschein in dem Beitrag veröffentlicht, zwar das Bild ersetzt, dafür meinen vollen Namen und Daten belassen,…
Bitte beim nächsten mal eine Erlaubnis für das Benutzen eines Bildes einholen,…
Ansonsten ,… nett geschrieben,…
In den nächsten Tagen kommen neue Berichte bei RTL und VOX mit mir als „Insider“ Rolf Herbrechtsmeier
by sagt Tarabas
27. Juli 2012 @ 18:42 Uhr
Nach sehr langem Hin und Her hat der EUGH jetzt einiges klar gestellt, den Link zum Urteil vom 26.04.2012 findet ihr oben im Beitrag. (tinyurl.com/cwkdmpl)
24. August 2012 @ 01:45 Uhr
Die ARD hat über die endgültige Anerkennungspflicht des EU-Führerscheins auch berichtet, den Link zur tagesschau vom 26.04.2012 findet ihr hier: http://youtu.be/ORQaXAB8RNo
Ab Januar 2013 „wartet“ aber schon wieder die nächste Bürokratiewelle auf die Verkehrsbehörden in Europa und natürlich auch auf die „MPU-Flüchtlinge“.
Im Juli 2012 war auf einer Sitzung der spanischen Fahrlehrervereinigung in Madrid die Vernetzung der EU-Verkehrsbehörden ein Punkt der Tagesordnung: (…)
d.h. wenn also ein deutscher bei einer Ausländischen Verkehrsbehörde – die Zulasssung zur Prüfung einreicht, wird als erstes geprüft, ob er/sie in Deutschland schon mal eine Fahrerlaubnis hatte – was gegen ihn vorliegt- sollte da die MPU – Auflage stehen – also er/sie ist ungeignet zur Teilnahme am Strassenverkehr – wird ihm dann auch hier die Fahrerlaubnis verweigert. (…)
+ diese Verordnung soll EU-weit gelten.
Wir dürfen gespannt sein, wie der Führerschein-Krimi weiter geht 😉 Viele Grüße
1. Oktober 2012 @ 10:03 Uhr
Dank EuGh kann ich jedem MPU Plichtigen raten in`s EU Ausland zu gehen um ordnungsgemäß einen gültigen legalen Führerschein zu erwerben,und diesen danach in einen D-FS umschreiben zu lassen um der Schikane der futterneidischen Behörden aus dem Weg zu gehen.
Denn die MPU ist nichts anderes als eine willkürliche Verarsche und fette Einnahmequelle für TÜV und Staat,denen es in erster Linie ums Geld und nicht um die Sicherheit geht.
24. März 2014 @ 19:37 Uhr
Ich hab von Herbrechtsmeier keinen Führerschein bekommen. Bin immer vertröstet und abgebrochen worden am Telefon. Letztendlich bin ich mein Geld los. Siehe auch den Umschau Bericht vom mdr Mitte März. Für mich ist er ein Betrüger!!